Lizenzbedingungen (EULA)
BlurTool – Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Stand: 11.07.2026
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Lizenzvertrag") regelt die Nutzung der Software BlurTool zwischen dem Lizenznehmer („Nutzer", „Lizenznehmer") und
Jennifer Nitz (63|Pixel)
Schrevenwiesen 20
38642 Goslar
Deutschland
E-Mail: office@63pixel.de
(„Lizenzgeber").
Mit der Installation, Aktivierung oder Nutzung von BlurTool erklärt sich der Nutzer mit diesen Lizenzbedingungen einverstanden.
1. Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an BlurTool gemäß der jeweils erworbenen Lizenz ein.
Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet, sofern die erworbene Lizenz keine abweichende Laufzeit vorsieht. Ein Widerruf des Nutzungsrechts ist nur im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 15 dieses Lizenzvertrages möglich.
Das Eigentum an der Software verbleibt vollständig beim Lizenzgeber. Durch den Erwerb einer Lizenz erhält der Nutzer kein Eigentum an der Software, sondern ausschließlich ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Rechnungen oder Lizenzbestätigungen gehen diesen Lizenzbedingungen vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
2. Lizenzmodelle und Lizenzumfang
BlurTool wird in unterschiedlichen Lizenzmodellen angeboten. Die Lizenzmodelle können sich insbesondere hinsichtlich folgender Punkte unterscheiden:
- erlaubte Nutzungsart, insbesondere private oder kommerzielle Nutzung
- Anzahl der lizenzierten Arbeitsplätze
- Anzahl der berechtigten Nutzer
- gegebenenfalls enthaltene Aktivierungscodes oder Store-Codes für BlurTool Mobile
- Laufzeit enthaltener Updates
- Umfang eventuell enthaltener Supportleistungen
Alle Lizenzmodelle enthalten grundsätzlich den vollständigen Funktionsumfang der Desktop-Version, sofern in der jeweiligen Bestellung, Rechnung oder Lizenzbestätigung nichts Abweichendes angegeben ist.
Der konkrete Lizenzumfang ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung, Bestellbestätigung oder dem ausgestellten Lizenznachweis. Maßgeblich sind insbesondere die dort angegebene Lizenzart, die Anzahl der Arbeitsplätze, die erlaubte Nutzungsart und gegebenenfalls enthaltene Zusatzleistungen.
Aktuelle Lizenzmodelle, Preise und Bestellinformationen werden auf der Website des Lizenzgebers veröffentlicht.
2.1 Private Nutzung
Eine private Lizenz berechtigt ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Nutzung.
Eine Nutzung im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit, eines Vereins, einer Behörde, einer Bildungseinrichtung, einer Organisation oder eines Unternehmens ist mit einer privaten Lizenz nicht gestattet.
Private Nutzung liegt insbesondere vor, wenn BlurTool ausschließlich für eigene private Fotos oder Videos verwendet wird und keine beruflichen, geschäftlichen, vereinsbezogenen, behördlichen oder sonst kommerziellen Zwecke verfolgt werden.
2.2 Kommerzielle Nutzung
Eine kommerzielle Lizenz berechtigt zur beruflichen, geschäftlichen, behördlichen, vereinsbezogenen oder sonst nicht ausschließlich privaten Nutzung im Umfang der jeweils erworbenen Lizenz.
Kommerzielle Nutzung liegt insbesondere vor, wenn BlurTool verwendet wird:
- im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit
- in einem Unternehmen
- durch Mitarbeiter oder Beauftragte eines Unternehmens
- durch Vereine, Organisationen oder Behörden
- für Kundenprojekte
- für bezahlte oder beruflich veranlasste Veröffentlichungen
- zur internen Dokumentation geschäftlicher Vorgänge
- zur Verarbeitung von Bild- oder Videomaterial mit beruflichem Bezug
2.3 Arbeitsplätze und berechtigte Nutzer
Ein Arbeitsplatz ist ein physischer oder virtueller Computer, auf dem BlurTool installiert und genutzt wird.
Die Anzahl der zulässigen Arbeitsplätze richtet sich nach der erworbenen Lizenz.
Ein Arbeitsplatz darf ersetzt werden, zum Beispiel bei Austausch eines Computers, sofern BlurTool dadurch nicht über die erlaubte Anzahl der lizenzierten Arbeitsplätze hinaus genutzt wird.
Soweit die Lizenz eine bestimmte Anzahl berechtigter Nutzer vorsieht, darf BlurTool nur durch diese Nutzer verwendet werden. Eine Weitergabe der Lizenz an andere Personen oder Unternehmen ist nur im Rahmen von Ziffer 16 gestattet.
2.4 BlurTool Mobile
Je nach erworbener Desktop-Lizenz können Aktivierungscodes, Store-Codes oder vergleichbare Berechtigungen für BlurTool Mobile enthalten sein.
Die Anzahl und Art dieser Codes ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung, Bestellbestätigung oder dem Lizenznachweis.
BlurTool Mobile ist technisch und funktional nicht vollständig identisch mit der Desktop-Version. Insbesondere können je nach Plattform Einschränkungen bei Videoverarbeitung, Exportauflösung, Verarbeitungsgeschwindigkeit, Dateigröße, Batch-Verarbeitung und 360°-Videomaterial bestehen.
Die Bereitstellung und Einlösung mobiler App-Codes kann von den technischen und vertraglichen Bedingungen der jeweiligen App-Store-Betreiber abhängig sein.
Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter mobiler Plattformen, Store-Code-Systeme oder mobiler Funktionen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.5 Demo-Version
Die unregistrierte Version von BlurTool darf zeitlich unbegrenzt und auch in Unternehmen kostenlos zu Test- und Bewertungszwecken genutzt werden.
Exportierte Dateien der Demo-Version können mit einem Wasserzeichen versehen sein.
Eine produktive Nutzung oder Veröffentlichung von Exporten aus der Demo-Version ist nicht gestattet, sofern diese mit einem Wasserzeichen oder einer sonstigen Demo-Kennzeichnung versehen sind.
Die Demo-Version darf nicht dazu verwendet werden, Schutzmechanismen, Wasserzeichen oder Lizenzbeschränkungen zu umgehen.
3. Aktivierung und Lizenzschlüssel
Nach dem Kauf erhält der Nutzer einen persönlichen Lizenzschlüssel oder einen vergleichbaren Lizenznachweis.
Die Aktivierung der Desktop-Version erfolgt, sofern technisch vorgesehen, lokal auf dem Gerät des Nutzers. Eine dauerhafte Internetverbindung ist für die Nutzung der Desktop-Version nicht erforderlich.
Der Lizenzschlüssel ist personen- bzw. firmengebunden und darf – außer im Rahmen einer zulässigen Lizenzübertragung gemäß Ziffer 16 – nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, vermietet, verliehen oder anderweitig zugänglich gemacht werden.
Der Nutzer ist verpflichtet, Lizenzschlüssel und Lizenzunterlagen vertraulich zu behandeln.
Der Lizenzgeber behält sich vor, bei offensichtlichem Missbrauch, unzulässiger Weitergabe oder mehrfacher vertragswidriger Nutzung weitere Schlüssel, Ersatzschlüssel oder Aktivierungen für den betreffenden Lizenznehmer zu verweigern oder bestehende Lizenzberechtigungen zu sperren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
4. Erlaubte Nutzung
Der Nutzer darf BlurTool im Umfang der erworbenen Lizenz insbesondere verwenden zur:
- Anonymisierung von Fotos
- Anonymisierung von Videos
- Verarbeitung von Dashcam-Aufnahmen
- Verarbeitung von Aufnahmen aus dem beruflichen oder privaten Umfeld
- internen Dokumentation
- Vorbereitung datenschutzfreundlicher Veröffentlichungen
- wissenschaftlichen Nutzung
- journalistischen Nutzung
- kommerziellen Nutzung, sofern die erworbene Lizenz dies erlaubt
Die Nutzung ist nur im Rahmen der geltenden Gesetze und der jeweils erworbenen Lizenz gestattet.
5. Nicht erlaubte Nutzung
Nicht gestattet ist insbesondere:
- Weitergabe der Lizenz oder des Lizenzschlüssels an Dritte außerhalb einer zulässigen Übertragung gemäß Ziffer 16
- Vermietung, Verleih oder Unterlizenzierung der Software
- Verkauf einzelner Lizenzschlüssel aus Mehrplatz- oder Volumenlizenzen
- öffentliche Bereitstellung der Software oder des Lizenzschlüssels
- Nutzung außerhalb des erworbenen Lizenzumfangs
- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
- Entfernung oder Veränderung von Wasserzeichen, Demo-Hinweisen oder Lizenzmechanismen
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich erlaubt ist
- Veränderung der Software zur Umgehung von Lizenz-, Aktivierungs- oder Schutzmechanismen
- Nutzung der Software zur rechtswidrigen Verarbeitung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Bild- oder Videomaterial
Rechte aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie Rechte aus Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.
6. Verarbeitung personenbezogener Daten
BlurTool verarbeitet Bilder und Videos grundsätzlich lokal auf dem Endgerät des Nutzers.
Es erfolgt keine automatische Übertragung der zu anonymisierenden Dateien an Server des Lizenzgebers.
Beim manuellen Aufruf bestimmter Online-Funktionen, insbesondere „Nach Updates suchen", „Website öffnen", „Problem melden" oder vergleichbaren Funktionen, kann eine Verbindung zu Servern des Lizenzgebers oder zu Drittanbietern hergestellt werden. Dabei können technisch notwendige Verbindungsdaten verarbeitet werden.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
Der Nutzer bleibt Verantwortlicher im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze für die von ihm verarbeiteten Bild- und Videodaten.
7. Verantwortung des Nutzers
BlurTool unterstützt die Anonymisierung von Bild- und Videomaterial.
Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich,
- ob eine Anonymisierung erforderlich ist,
- welche Bereiche anonymisiert werden müssen,
- ob das Ergebnis ausreichend ist,
- ob zusätzliche manuelle Nachbearbeitung erforderlich ist,
- ob das Material gespeichert, veröffentlicht oder weitergegeben werden darf,
- und ob die Verarbeitung den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Der Einsatz von BlurTool ersetzt keine rechtliche Prüfung.
Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Gewähr dafür, dass ein mit BlurTool bearbeitetes Bild oder Video in jedem Einzelfall vollständig anonymisiert oder rechtlich veröffentlichungsfähig ist.
8. KI-Erkennung und technische Grenzen
Die in BlurTool eingesetzten KI-Modelle liefern automatisierte Erkennungsergebnisse.
Eine vollständige, fehlerfreie oder lückenlose Erkennung sämtlicher Personen, Fahrzeuge, Kennzeichen, Gesichter oder anderer Objekte kann nicht garantiert werden.
Erkennungsergebnisse können insbesondere abhängig sein von:
- Bildqualität
- Auflösung
- Lichtverhältnissen
- Perspektive
- Bewegungsunschärfe
- verdeckten Objekten
- Kamerawinkel
- verwendeten Dateiformaten
- Leistung des verwendeten Geräts
Vor jeder Veröffentlichung oder Weitergabe sollte das Ergebnis vollständig überprüft werden.
Der Nutzer ist verpflichtet, bei Bedarf manuelle Korrekturen vorzunehmen oder von einer Veröffentlichung abzusehen.
9. Updates
Im Kaufpreis enthalten sind für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Kaufdatum verfügbare Programmupdates, Fehlerbehebungen und Verbesserungen, die der Lizenzgeber allgemein für die erworbene Lizenz bereitstellt.
Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die zuletzt bereitgestellte Version zeitlich unbegrenzt weiter genutzt werden, sofern keine technischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
Gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierungspflichten, insbesondere die Pflicht zur Bereitstellung von Sicherheitsupdates gegenüber Verbrauchern nach § 327f BGB, bleiben unberührt.
Art, Umfang und Zeitpunkt zukünftiger Funktionsupdates liegen im Ermessen des Lizenzgebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Updates können über einen Menüpunkt wie „Hilfe → Nach Updates suchen" manuell geprüft werden. Eine automatische Hintergrundprüfung findet nur statt, wenn dies technisch umgesetzt und dem Nutzer entsprechend kenntlich gemacht wird.
Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen, Modelle, Plattformen, Dateiformate oder Leistungsverbesserungen besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Support
Ein Anspruch auf technischen Support besteht nur, sofern dieser Bestandteil der erworbenen Lizenz oder eines gesonderten Supportvertrages ist.
Der Lizenzgeber kann freiwillig Support per E-Mail oder über andere Kommunikationswege anbieten.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten, telefonischen Support, Vor-Ort-Support oder individuelle Anpassungen.
Support kann insbesondere verweigert werden, wenn:
- die Software außerhalb des Lizenzumfangs genutzt wird,
- die verwendete Version stark veraltet ist,
- das Betriebssystem oder die Hardware nicht unterstützt wird,
- die Software verändert wurde,
- oder der Nutzer gegen diese Lizenzbedingungen verstößt.
11. Verfügbarkeit und Systemanforderungen
BlurTool ist eine Desktop-Software, deren Funktionsfähigkeit von der verwendeten Hardware, dem Betriebssystem, installierten Treibern, verfügbaren Rechenressourcen und unterstützten Dateiformaten abhängen kann.
Der Lizenzgeber kann Mindestanforderungen für Betriebssysteme, Hardware, Grafikbeschleunigung oder bestimmte Laufzeitumgebungen veröffentlichen.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass BlurTool auf jeder Hardware, jedem Betriebssystem, jeder zukünftigen Betriebssystemversion oder mit jedem Datei-, Kamera- oder Codec-Format uneingeschränkt funktioniert.
12. Haftungsbeschränkung
Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Reputationsschäden oder Datenverlust ist in den Fällen des vorstehenden Absatzes ebenfalls ausgeschlossen; die unbeschränkte Haftung nach Absatz 1 bleibt unberührt.
Der Nutzer ist selbst für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten, Originaldateien und Projektdaten verantwortlich.
13. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Ist der Nutzer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Bereitstellung der Software. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie soweit gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
Die bloße Tatsache, dass BlurTool nicht jedes Objekt, jede Person, jedes Fahrzeug oder jedes Gesicht automatisch erkennt, stellt keinen Mangel dar, sofern die Software im Übrigen der vereinbarten Beschaffenheit entspricht und keine ausdrücklich zugesicherte vollständige Erkennung vereinbart wurde.
14. Geistiges Eigentum und Open-Source-Komponenten
Alle Urheberrechte, Markenrechte und sonstigen Schutzrechte an BlurTool verbleiben beim Lizenzgeber oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Durch den Erwerb einer Lizenz werden ausschließlich die in diesem Lizenzvertrag beschriebenen Nutzungsrechte eingeräumt.
BlurTool kann Drittkomponenten enthalten, die unter Open-Source-Lizenzen stehen, unter anderem Qt/PySide6, OpenVINO, ONNX Runtime, OpenCV oder vergleichbare Komponenten.
Eine vollständige Liste der enthaltenen Drittkomponenten und deren Lizenztexte wird, soweit erforderlich, in der App, im Installationsverzeichnis oder in einer begleitenden Lizenzdatei bereitgestellt.
Für diese Drittkomponenten gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Sie bleiben von diesem Lizenzvertrag unberührt und gehen ihm für die betreffenden Komponenten vor.
Insbesondere bleiben Rechte, die Open-Source-Lizenzen einräumen, zum Beispiel aus der LGPL oder vergleichbaren Lizenzen, von den Beschränkungen dieses Lizenzvertrages unberührt.
15. Kündigung und Beendigung der Lizenz
Verstößt der Nutzer erheblich gegen diese Lizenzbedingungen, kann der Lizenzgeber die Lizenz außerordentlich kündigen.
Ein erheblicher Verstoß liegt insbesondere vor bei:
- Weitergabe oder Veröffentlichung von Lizenzschlüsseln außerhalb einer zulässigen Übertragung gemäß Ziffer 16
- Nutzung außerhalb des erworbenen Lizenzumfangs
- Umgehung von Lizenz- oder Schutzmechanismen
- unzulässiger kommerzieller Nutzung einer privaten Lizenz
- unerlaubter Weiterverbreitung der Software
- sonstiger schwerwiegender Verletzung dieser Lizenzbedingungen
Soweit der Verstoß abstellbar ist, wird der Lizenzgeber den Nutzer vor einer Kündigung in der Regel abmahnen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist geben, es sei denn, dies ist dem Lizenzgeber aufgrund der Schwere des Verstoßes nicht zumutbar.
Im Fall einer wirksamen Kündigung ist die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen.
Der Nutzer ist verpflichtet, die Software von nicht mehr berechtigten Geräten zu entfernen und die weitere Nutzung zu unterlassen.
Gesetzliche Ansprüche des Lizenzgebers bleiben unberührt.
16. Übertragung der Lizenz
Der Nutzer darf eine dauerhaft erworbene Lizenz einmalig vollständig auf einen Dritten übertragen, wenn:
- die Lizenz insgesamt und endgültig übertragen wird (keine Aufspaltung von Mehrplatz- oder Volumenlizenzen ohne Zustimmung des Lizenzgebers),
- der bisherige Nutzer die Software von sämtlichen eigenen Geräten entfernt, alle Kopien löscht und die Nutzung vollständig und endgültig einstellt,
- der bisherige Nutzer dem Erwerber den Lizenzschlüssel sowie die zugehörigen Lizenzunterlagen übergibt,
- und der Erwerber in diese Lizenzbedingungen eintritt.
Der Nutzer wird dem Lizenzgeber die Übertragung unter Angabe des Erwerbers in Textform anzeigen, damit die Lizenz dem neuen Inhaber zugeordnet werden kann.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Vermietung, Verleihung oder Unterlizenzierung ist ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.
Zeitlich befristete Lizenzen sowie kostenlose Zusatzberechtigungen (z. B. Store-Codes für BlurTool Mobile, soweit bereits eingelöst) sind von der Übertragung ausgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Änderungen der Lizenzbedingungen
Der Lizenzgeber kann diese Lizenzbedingungen für zukünftige Versionen, Updates oder neue Lizenzkäufe ändern.
Für bereits erworbene Lizenzen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Kaufs einbezogenen Lizenzbedingungen, sofern nicht eine wirksame Änderung vereinbart wird oder zwingende gesetzliche Gründe eine Anpassung erforderlich machen.
Änderungen, die den Nutzer wesentlich benachteiligen, werden nicht ohne rechtliche Grundlage oder Zustimmung des Nutzers auf bestehende Lizenzen angewendet.
18. Internationale Nutzung und Exportkontrolle
BlurTool darf im Rahmen der erworbenen Lizenz weltweit genutzt werden, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass die Nutzung von BlurTool sowie die Verarbeitung, Speicherung, Veröffentlichung oder Weitergabe des bearbeiteten Bild- und Videomaterials den an seinem Nutzungsort geltenden Gesetzen entspricht. Dies betrifft insbesondere Datenschutzrecht, Persönlichkeits- und Bildnisrechte sowie Vorschriften über die Zulässigkeit von Aufnahmen (z. B. Dashcam-Aufnahmen), die sich von Land zu Land erheblich unterscheiden können.
Die Software sowie zugehörige technische Informationen können Export- und Sanktionsvorschriften unterliegen, insbesondere solchen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie – soweit anwendbar – der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Nutzer verpflichtet sich, die Software nicht in Länder oder an Personen zu liefern, zu übertragen oder dort zu nutzen, wenn dies gegen anwendbare Embargos, Sanktionslisten oder Exportkontrollvorschriften verstößt. Der Erwerb und die Nutzung durch Personen oder Organisationen, die auf einschlägigen Sanktionslisten geführt werden, sind nicht gestattet.
Der Lizenzgeber kann den Verkauf in bestimmte Länder oder Regionen ausschließen oder von zusätzlichen Bedingungen abhängig machen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss mit Nutzern außerhalb Deutschlands besteht nicht.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ohne etwaige im Land des Nutzers anfallende Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben. Soweit solche Abgaben anfallen und nicht vom Lizenzgeber abzuführen sind, trägt sie der Nutzer.
Die Verfügbarkeit von BlurTool Mobile, zugehörigen Store-Codes sowie einzelnen Funktionen kann je nach Land und App-Store-Region eingeschränkt sein. Es gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen App-Store-Betreiber für die betreffende Region.
Werden diese Lizenzbedingungen in andere Sprachen übersetzt, dient die Übersetzung ausschließlich der Information. Im Fall von Abweichungen oder Auslegungsfragen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies gegenüber Verbrauchern gesetzlich zulässig ist.
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften dieses Staates unberührt.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag Goslar.
Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich der Information (siehe Ziffer 18).